Mitglieder der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft sind in den Prozess der Erstellung von Technischen Regeln im Arbeitsschutz durch die Mitwirkung in diversen Arbeitsschutzausschüssen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (z. B. ASTA, ABS) eingebunden.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt einen umfangreichen Überblick über Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und bietet gleichzeitig als technische Regel Vermutungswirkung und damit Rechtssicherheit für die Unternehmen. Vermutungswirkung bedeutet, dass bei der Anwendung der Regel, d. h. der Umsetzung der dort aufgeführten Maßnahmen ohne einen weiteren Nachweis vermutet wird, dass der Stand der Technik erreicht wird und somit die Vorschriften eingehalten werden, auf welche sich die Regel bezieht.