Zu den Aufgaben des ASTA gehört es,
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird durch die vom ASTA beschlossenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Der ASTA hat Mitglieder aus den Reihen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft. Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft ist über die Mitglieder aus der Wissenschaft im ASTA vertreten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.baua.de/asta.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird durch die vom ABS beschlossenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.
Zur Beratung in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen, bei künstlicher optischer Strahlung sowie bei elektromagnetischen Feldern wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) gebildet, der sich aus fachkundigen Vertretern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zugelassenen Überwachungsstellen und der Wissenschaft zusammensetzt.
Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft ist über die Mitglieder aus der Wissenschaft im ABS vertreten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.baua.de/abs.