Ausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)

Zu den Aufgaben des ASTA gehört es,

  • dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu ermitteln,
  • Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden können, sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten auszuarbeiten und
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu beraten.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird durch die vom ASTA beschlossenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Der ASTA hat Mitglieder aus den Reihen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft. Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft ist über die Mitglieder aus der Wissenschaft im ASTA vertreten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.baua.de/asta.

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird durch die vom ABS beschlossenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.

Zur Beratung in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen, bei künstlicher optischer Strahlung sowie bei elektromagnetischen Feldern wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) gebildet, der sich aus fachkundigen Vertretern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zugelassenen Überwachungsstellen und der Wissenschaft zusammensetzt.

Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft ist über die Mitglieder aus der Wissenschaft im ABS vertreten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.baua.de/abs.

nach oben nach oben
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Geschäftsstelle der GfA e.V.
Alte Heerstraße 111 • 53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 (0)30 1300-13003



www.gesellschaft-fuer-arbeitswissenschaft.de

Die GfA hat ihren Sitz im
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
www.dguv.de/ifa
GfA-Titelbilder