Mitgliedschaften

Wer kann Mitglied werden?

Ordentliches Mitglied der GfA kann jede Person werden, die sich in der Arbeitswissenschaft qualifiziert hat. Die GfA ist also offen für verschiedene Berufsgruppen. Durch die Mitgliedschaft ermäßigen sich die Kongressgebühren bei GfA-Tagungen beträchtlich. Ebenfalls ist für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Teilnahme an den i.d.R. zwei Mal jährlich stattfindenden Qualifizierungsworkshops von GfA Next möglich.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 150,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird ein „Young-Scientist-Tarif“ in Höhe von 75,- EUR für junge Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich (max. 6 Jahre oder bis zur Promotion) angeboten. Der Online-Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (ZfA) ist jeweils in die Mitgliedschaft inkludiert. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird der zu zahlende Betrag auf momentan 50,- Euro für den Online-Bezug der ZfA reduziert.

Korporative Mitglieder sind Organisationen, die berechtigt sind, pro 500 Euro Jahresbeitrag Teilnehmende aus ihrem Hause zum reduzierten Mitgliedertarif zu den GfA-Veranstaltungen „Frühjahrskongress“ sowie „Herbstkonferenz“ zu entsenden. Young Scientists haben zusätzlich die Möglichkeit, an den i.d.R. zwei Mal jährlich stattfindenden Qualifizierungsworkshops teilzunehmen. In die Mitgliedschaft inkludiert ist ebenfalls der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft durch einen Online-Zugang.

Förderndes Mitglied kann jede an der Arbeitswissenschaft interessierte natürliche oder juristische Person werden. Die Aufnahme fördernder Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Förderkreis, der die Gesellschaft in ihren Aufgaben unterstützt.

Alle Aufnahmen erfolgen im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstands und nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

Wie kann man Mitglied werden?

Wenn Sie an der Mitgliedschaft interessiert sind, beachten Sie bitte die Satzung sowie das Selbstverständnis der GfA (s. Spalte links). Unten stehen findend sie den für Sie in Frage kommenden Aufnahmeantrag als PDF. Bitte senden Sie diesen unterschrieben an die Geschäftsstelle (gerne per Scan).

  • Aufnahmeantrag „Ordenliches Mitglied“, Stand 2024 (PDF)
  • Aufnahmeantrag „Korporatives Mitglied“, Stand 2024 (PDF)
  • Aufnahmeantrag „Fördermitglied“, Stand 2024 (PDF)
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Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Geschäftsstelle der GfA e.V.
Alte Heerstraße 111 • 53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 (0)30 1300-13003



www.gesellschaft-fuer-arbeitswissenschaft.de

Die GfA hat ihren Sitz im
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
www.dguv.de/ifa
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